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Entwarnung: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr – Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach

Leitstellenbereich Rosenheim warnt aktuell am 01.06.2026 aufgrund von Brandgefahr

Leitstellenbereich Rosenheim sendete aktuell am 1. Juni 2026 um 10:57 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor hoher Waldbrandgefahr – Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach" vom 26.05.2026 11:35:50 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.

In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.

Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 26. Mai 2026 um 11:35 Uhr lautete:

„Warnung vor hoher Waldbrandgefahr – Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach

In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.

Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Leitstellenbereich Rosenheim

Warngrund: Brandgefahr

Warnmeldung für: Rosenheim

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 83022, 83024, 83026

Letzter Stand: 01.06.2026, 10:57:33

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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