Leitstellenbereich Rosenheim sendete aktuell am 26. Mai 2026 um 11:35 Uhr den folgenden Gefahrenhinweis:
„In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Leitstellenbereich Rosenheim
Warngrund: Brandgefahr
Warnmeldung für: Rosenheim
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 83022, 83024, 83026
Letzter Stand: 26.05.2026, 11:35:52
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!