Leitstellenbereich Rosenheim sendete aktuell am 26. März 2026 um 12:34 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung – Abkochverfügung ohne Chlorung – Gemeinde Großkarolinenfeld " vom 20.03.2026 11:11:04 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der negativen Befundung der Trinkwasseruntersuchungen wird die Abkochverfügung mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Es bestehen keine Beeinträchtigungen mehr.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.“
Die vorherige Warnmeldung vom 20. März 2026 um 11:11 Uhr lautete:
„Trinkwasserverunreinigung – Abkochverfügung ohne Chlorung – Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen – Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.“
Die vorherige Warnmeldung vom 20. März 2026 um 10:25 Uhr lautete:
„Trinkwasserverunreinigung – Abkochverfügung ohne Chlorung – Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen – Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 20. März 2026 um 09:14 Uhr lautete:
„Trinkwasserverunreinigung – Abkochverfügung ohne Chlorung – Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen – Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Leitstellenbereich Rosenheim
Warngrund: Trinkwasserverschmutzung
Warnmeldung für: Großkarolinenfeld
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 83109
Letzter Stand: 26.03.2026, 12:34:08
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!