Kategorien
Katwarn Landkreis Heilbronn

Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser – Gemeinde Roigheim – Gemeinde Roigheim

Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz warnt aktuell am 16.03.2026 aufgrund einer Trinkwasserverschmutzung

Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz sendete aktuell am 16. März 2026 um 11:29 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser – Gemeinde Roigheim – Gemeinde Roigheim" vom 12.03.2026 14:47:47 gesendet durch Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz. Die Warnung ist aufgehoben.

Das Abkochgebot ist aufgehoben, das Trinkwasser muss nicht mehr abgekocht werden.

Das Trinkwasser kann wieder genutzt werden.

Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 12. März 2026 um 14:47 Uhr lautete:

„Abkochgebot für Trinkwasser – Gemeinde Roigheim – Gemeinde Roigheim

Zusatzinformationen zum Abkochgebot
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Roigheim abgekocht werden. Mikrobiologisch verunreinigtes Trinkwasser kann zu Magen-Darm-Infektionen führen und sollte daher vor dem Verzehr abgekocht werden. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.

Wasser für folgende Zwecke muss abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für
Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B.
Nasendusche

Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser nicht abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und
nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere, diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen
Oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem
• Als Putzwasser im Haushalt

Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz

Warngrund: Trinkwasserverschmutzung

Warnmeldung für: Roigheim

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 74255

Letzter Stand: 16.03.2026, 11:29:09

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert