Zentrale Leitstelle Wiesbaden sendete aktuell am 4. November 2025 um 17:58 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser – Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)" vom 02.11.2025 11:46:59 gesendet durch LS Wiesbaden vS/E, krsfr. Stadt (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Das vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser in Wiesbaden wurde am Dienstagabend, 4. November, mit sofortiger Wirkung durch das Gesundheitsamt aufgehoben. Das Trinkwasser kann im gesamten Stadtgebiet wieder wie gewohnt verwendet werden. Alle Nachuntersuchungen waren unauffällig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
– zum Trinken,
– zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
– zur Wundreinigung
– sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Aktualisierter Link mit FAQ: wiesbaden.de/krisenfall“
Die vorherige Warnmeldung vom 2. November 2025 um 11:47 Uhr lautete:
„Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser – Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
– zum Trinken,
– zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
– zur Wundreinigung
– sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Aktualisierter Link mit FAQ: wiesbaden.de/krisenfall“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 31. Oktober 2025 um 22:30 Uhr lautete:
„Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser – Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
– zum Trinken,
– zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
– zur Wundreinigung
– sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: wiesbaden.de/?sp:id=327620″
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Zentrale Leitstelle Wiesbaden
Warngrund: Trinkwasserverschmutzung
Warnmeldung für: Wiesbaden
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 55246, 55252, 65183, 65185, 65187, 65189, 65191, 65193, 65195, 65197, 65199, 65201, 65203, 65205, 65207
Letzter Stand: 04.11.2025, 17:58:42
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!