Integrierte Leitstelle Rems-Murr im Auftrag des Rems-Murr-Kreises sendete aktuell am 3. Juni 2024 um 11:57 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Extreme Hochwasserlage – Leutenbach, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen“ vom 03.06.2024 11:51:07 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Hochwasser-Lage im Landkreis hat sich insgesamt entschärft. Die Rückhaltebecken werden langsam und kontrolliert abgelassen. Die durch die Städte und Gemeinden vorsorglich angeordnete Evakuierung wird aufgehoben.
Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam und meiden Sie die betroffenen Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere aktuelle Informationen unter www.rems-murr-kreis.de. Darüber hinaus hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Bürgertelefon unter 07151/501-1111 eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.“
Die vorherige Warnmeldung vom 3. Juni 2024 um 05:45 Uhr lautete:
„Extreme Hochwasserlage – Leutenbach, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen
Hochwassergefahr für die Gemeinden Leutenbach, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 3. Juni 2024 um 04:16 Uhr lautete:
„Extreme Hochwasserlage – Leutenbach, Winterbach, Remshalden
Hochwassergefahr für die Gemeinden Leutenbach, Winterbach, Remshalden
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines schwerwiegenden Vorfalls bewertet.
Absender: Integrierte Leitstelle Rems-Murr im Auftrag des Rems-Murr-Kreises
Warnmeldung für: Leutenbach, Weinstadt, Remshalden, Waiblingen, Winterbach
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 71397, 71384, 73630, 71332, 71334, 71336, 73650
Letzter Stand: 03.06.2024, 11:57:58
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