Kategorien
Katwarn Rhein-Neckar-Kreis

Entwarnung: Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald – Stadt Schönau / Odenwald

Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis meldete aktuell am 02.05.2024 Entwarnung: Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald – Stadt Schönau / Odenwald

Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sendete aktuell am 2. Mai 2024 um 22:35 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald – Stadt Schönau / Odenwald“ vom 02.05.2024 19:24:18 gesendet durch LS Rhein-Neckar vS/E, Kreis (DEU, BW, Ladenburg). Die Warnung ist aufgehoben.

In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!

Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.

Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 2. Mai 2024 um 19:24 Uhr lautete:

„Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald – Stadt Schönau / Odenwald

In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!

Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.

Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau“

Absender: Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Relevant für: Schönau

Betroffene Postleitzahlen (PLZ): 69250

Letzter Stand: 02.05.2024, 22:35:50

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert