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Warnsituation beendet: Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen – Stadt Achim

Landkreis Verden meldete am 10.04.2024 Entwarnung: Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen – Stadt Achim

Am 10. April 2024 um 12:04h sendete Landkreis Verden die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen – Stadt Achim“ vom 29.12.2023 09:13:02 gesendet durch LS Verden vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.

Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 29. December 2023 um 09:13h lautete:

„Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen – Stadt Achim

Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“

Absender: Landkreis Verden

Relevant für: Achim, Langwedel, Ottersberg, Oyten, Riede, Thedinghausen

Letzter Stand: 10.04.2024, 12:04:38

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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