Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr sendete aktuell am 13. Mai 2026 um 13:03 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) – Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP" vom 08.05.2026 13:57:43 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 8. Mai 2026 um 13:57 Uhr lautete:
„Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) – Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, Landkreis Main-Spessart weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Eine Desinfektion wird eingerichtet und das Trinkwasser umfassend beprobt.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für Gössenheim und den Ortsteil Sachsenheim.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen, das Wasser wird gechlort. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr
Warngrund: Trinkwasserverschmutzung
Warnmeldung für: Gössenheim
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 97780
Letzter Stand: 13.05.2026, 13:03:33
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!