Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr sendete aktuell am 6. Oktober 2025 um 13:29 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot – Gemeindegebiet Himmelstadt" vom 29.09.2025 20:14:17 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 29. September 2025 um 20:14 Uhr lautete:
„Abkochgebot – Gemeindegebiet Himmelstadt
Das Trinkwasser darf ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr
Warngrund: Trinkwasserverschmutzung
Warnmeldung für: Himmelstadt
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 97267
Letzter Stand: 06.10.2025, 13:29:00
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!