Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach sendete aktuell am 3. Juli 2025 um 19:10 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot – im Stadtgebiet Pegnitz" vom 03.07.2025 16:05:11 gesendet durch LS Bayreuth/Kulmbach vS/E, Kreis (DEU, BY, Bayreuth). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnmeldung hinsichtlich der Abkochanordnung ist über einen größeren Kreis veröffentlicht worden betrifft nur wenige Haushalte in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof. Die wenigen betroffenen Anwesen in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof wurden mittels eines Schriftstücks des Wasserversorgers persönlich informiert. Die Abkochanordnung betrifft NICHT den Großraum Pegnitz. In den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, hat der Wasserversorger die Möglichkeit der Versorgung der wenigen betroffenen Haushalte mittels einer oberirdischen Notleitung sichergestellt. Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen. Aus Gründen der Vorsicht, da unter diesen Umständen eine Aufkeimung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, wurde die Abkochanordnung des Landratsamtes Bayreuth erlassen und alle betroffenen Haushalte vom Wasserversorger informiert. Für die betroffenen Ortsteile gilt die Abkochanordnung bis auf Weiteres.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 3. Juli 2025 um 16:05 Uhr lautete:
„Abkochgebot – im Stadtgebiet Pegnitz
Das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Stadtbereich Pegnitz gelegenen Ortsteile Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof, des Juragruppe Zweckverbandes Wasserversorgung darf ab dem 03.07.2025 nur noch in abgekochtem Zustand als Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach
Warngrund: Trinkwasserverschmutzung
Warnmeldung für: Pegnitz
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 91257
Letzter Stand: 03.07.2025, 19:10:54
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!