Leitstellenbereich Rosenheim sendete aktuell am 27. Juni 2025 um 06:28 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern – Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 22.06.2025 10:47:23 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 22. Juni 2025 um 10:47 Uhr lautete:
„Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern – Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Leitstellenbereich Rosenheim
Warngrund: Brandgefahr
Warnmeldung für: Rosenheim
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 83022, 83024, 83026
Letzter Stand: 27.06.2025, 06:28:04
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!