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Warnung aufgehoben: Entschärfung eines Bombenblindgängers – Bereich der Römerstraße in Moers-Meerbeck

Leitstelle Kreis Wesel meldete aktuell am 08.05.2025 Entwarnung: Entschärfung eines Bombenblindgängers – Bereich der Römerstraße in Moers-Meerbeck

Leitstelle Kreis Wesel sendete aktuell am 8. Mai 2025 um 18:06 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Entschärfung eines Bombenblindgängers – Bereich der Römerstraße in Moers-Meerbeck" vom 08.05.2025 13:45:34 gesendet durch LS Wesel, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.

Verhaltensregeln in der Gefahrenzone
Der Aufenthalt ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen untersagt.

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie diesen Bereich bis spätestens 17:00 Uhr ausnahmslos verlassen. Hilfsbedürftige Kranke oder Behinderte, die beim
Verlassen ihrer Wohnung keine Unterstützung haben, können ihre Abholung unter der Rufnummer 02841/ 201-600 vereinbaren. Achten Sie darauf, vor Verlassen
Ihrer Wohnung Türen und Fenster zu schließen und wenn vorhanden, Rolladen herab zu lassen.

Für den Fall, dass Ihnen während des Entschärfungszeitraumes keine Aufenthaltsmöglichkeit außerhalb der eingerichteten Gefahrenzonen zur Verfügung steht, können
Sie sich in der Mensa der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Römerstraße 522 begeben. Die Räume sind für Sie ab 14:30 Uhr bis zum Ende der Entschärfung geöffnet.

Das Ende der Entschärfung wird durch Lautsprecherwagen durchgegeben, über Radio KW (UKW 91,7 MHZ) sowie im Internet auf der Webseite der Stadt Moers unter www.moers.de bekanntgemacht.

Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen, die zu Ihrem Schutz getroffen werden mussten.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 8. Mai 2025 um 13:45 Uhr lautete:

„Entschärfung eines Bombenblindgängers – Bereich der Römerstraße in Moers-Meerbeck

Verhaltensregeln in der Gefahrenzone
Der Aufenthalt ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen untersagt.

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie diesen Bereich bis spätestens 17:00 Uhr ausnahmslos verlassen. Hilfsbedürftige Kranke oder Behinderte, die beim
Verlassen ihrer Wohnung keine Unterstützung haben, können ihre Abholung unter der Rufnummer 02841/ 201-600 vereinbaren. Achten Sie darauf, vor Verlassen
Ihrer Wohnung Türen und Fenster zu schließen und wenn vorhanden, Rolladen herab zu lassen.

Für den Fall, dass Ihnen während des Entschärfungszeitraumes keine Aufenthaltsmöglichkeit außerhalb der eingerichteten Gefahrenzonen zur Verfügung steht, können
Sie sich in der Mensa der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Römerstraße 522 begeben. Die Räume sind für Sie ab 14:30 Uhr bis zum Ende der Entschärfung geöffnet.

Das Ende der Entschärfung wird durch Lautsprecherwagen durchgegeben, über Radio KW (UKW 91,7 MHZ) sowie im Internet auf der Webseite der Stadt Moers unter www.moers.de bekanntgemacht.

Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen, die zu Ihrem Schutz getroffen werden mussten.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Leitstelle Kreis Wesel

Warnmeldung für: Moers

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 47441, 47443, 47445, 47447

Letzter Stand: 08.05.2025, 18:06:24

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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