Leitstelle Rhein-Erft-Kreis sendete aktuell am 4. April 2025 um 17:21 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kampfmittelfund – Rhein-Erft-Kreis" vom 04.04.2025 16:38:38 gesendet durch LS Rhein-Erft-Kreis (DEU, NW, Kerpen). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Erftstadt.
In Erftstadt-Bliesheim kommt es aufgrund eines Blindgängers zu Evakuierungsmaßnahmen. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 02235-409305.
Aktualisierung: Die Sprengung des Blindgängers ist für 16:45 Uhr vorgesehen, mit Einschränkungen ist bis ca. 17:30 Uhr zu rechnen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“
Die vorherige Warnmeldung vom 4. April 2025 um 16:38 Uhr lautete:
„Kampfmittelfund – Rhein-Erft-Kreis
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Erftstadt.
In Erftstadt-Bliesheim kommt es aufgrund eines Blindgängers zu Evakuierungsmaßnahmen. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 02235-409305.
Aktualisierung: Die Sprengung des Blindgängers ist für 16:45 Uhr vorgesehen, mit Einschränkungen ist bis ca. 17:30 Uhr zu rechnen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“
Die vorherige Warnmeldung vom 4. April 2025 um 15:45 Uhr lautete:
„Kampfmittelfund – Rhein-Erft-Kreis
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Erftstadt.
In Erftstadt-Bliesheim kommt es aufgrund eines Blindgängers zu Evakuierungsmaßnahmen. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 02235-409305.
Die Entschärfung ist für 17:15 Uhr vorgesehen, mit Einschränkungen ist bis ca. 17:30 Uhr zu rechnen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 4. April 2025 um 12:56 Uhr lautete:
„Kampfmittelfund – Rhein-Erft-Kreis
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Erftstadt.
In Erftstadt-Bliesheim kommt es aufgrund eines Blindgängers zu Evakuierungsmaßnahmen. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 02235-409305.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Leitstelle Rhein-Erft-Kreis
Warnmeldung für: Erftstadt
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 50374
Letzter Stand: 04.04.2025, 17:21:03
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!