Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland sendete aktuell am 6. Juli 2024 um 12:12 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Kreisweiter Warntag – Landkreis Hameln-Pyrmont“ vom 06.07.2024 12:11:43 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 6. Juli 2024 um 12:05 Uhr lautete:
„Kreisweiter Warntag – Landkreis Hameln-Pyrmont
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland
Warnmeldung für: Landkreis Hameln-Pyrmont
Relevante Postleitzahlen (PLZ):
Letzter Stand: 06.07.2024, 12:12:57
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