Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz sendete aktuell am 19. Juni 2024 um 16:16 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen – Gundelsheim-Böttingen“ vom 17.06.2024 16:50:09 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 17. Juni 2024 um 16:50 Uhr lautete:
„Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen – Gundelsheim-Böttingen
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz
Warnmeldung für: Gundelsheim
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 74831
Letzter Stand: 19.06.2024, 16:16:39
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