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Entwarnung: Umgang mit ölverschmutztem Wasser im Gebäude – Landkreis Augsburg

Integrierte Leitstelle Augsburg meldete aktuell am 11.06.2024 Entwarnung: Umgang mit ölverschmutztem Wasser im Gebäude – Landkreis Augsburg

Integrierte Leitstelle Augsburg sendete aktuell am 11. Juni 2024 um 09:51 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Umgang mit ölverschmutztem Wasser im Gebäude – Landkreis Augsburg“ vom 03.06.2024 18:55:10 gesendet durch LS Augsburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.

Aus Umweltschutzgründen dürfen Gebäude bzw. Keller mit einer Ölverschmutzung nicht ausgepumpt werden. Ab Montag, 3. Juni 2024, werden die betroffenen Gebäude nach und nach durch die Einsatzkräfte erfasst und abgearbeitet. Soweit ein Schadensfall der örtlichen Feuerwehr noch nicht bekannt ist, ist dieser bei der örtlichen Gemeindeverwaltung zu melden.

Die Bevölkerung wird gebeten, diesbezüglich nicht den (Feuerwehr-)Notruf zu wählen oder die Leitstelle anzurufen.

Alle Fälle werden abgearbeitet. Da die Ressourcen allerdings begrenzt sind, ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Das Abpumpen von ölbelastetem Wasser wird über den Landkreis Augsburg gemeinsam mit dem THW organisiert. (Wie bereits kommuniziert, müssen sich betroffene Personen hierfür bei ihrer Gemeinde melden.)

Bei privater Beauftragung von Firmen ist keine Übernahme von Kosten durch den Landkreis Augsburg möglich. Die Kosten – auch für die Entsorgung des ölbelasteten Wassers – sind privat zu tragen.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“

Die vorherige Warnmeldung vom 3. Juni 2024 um 18:55 Uhr lautete:

„Umgang mit ölverschmutztem Wasser im Gebäude – Landkreis Augsburg

Aus Umweltschutzgründen dürfen Gebäude bzw. Keller mit einer Ölverschmutzung nicht ausgepumpt werden. Ab Montag, 3. Juni 2024, werden die betroffenen Gebäude nach und nach durch die Einsatzkräfte erfasst und abgearbeitet. Soweit ein Schadensfall der örtlichen Feuerwehr noch nicht bekannt ist, ist dieser bei der örtlichen Gemeindeverwaltung zu melden.

Die Bevölkerung wird gebeten, diesbezüglich nicht den (Feuerwehr-)Notruf zu wählen oder die Leitstelle anzurufen.

Alle Fälle werden abgearbeitet. Da die Ressourcen allerdings begrenzt sind, ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Das Abpumpen von ölbelastetem Wasser wird über den Landkreis Augsburg gemeinsam mit dem THW organisiert. (Wie bereits kommuniziert, müssen sich betroffene Personen hierfür bei ihrer Gemeinde melden.)

Bei privater Beauftragung von Firmen ist keine Übernahme von Kosten durch den Landkreis Augsburg möglich. Die Kosten – auch für die Entsorgung des ölbelasteten Wassers – sind privat zu tragen.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“

Die vorherige Warnmeldung vom 3. Juni 2024 um 12:28 Uhr lautete:

„Umgang mit ölverschmutztem Wasser im Gebäude – Landkreis Augsburg

Aus Umweltschutzgründen dürfen Gebäude bzw. Keller mit einer Ölverschmutzung nicht ausgepumpt werden. Ab Montag, 3. Juni 2024, werden die betroffenen Gebäude nach und nach durch die Einsatzkräfte erfasst und abgearbeitet. Soweit ein Schadensfall der örtlichen Feuerwehr noch nicht bekannt ist, ist dieser bei der örtlichen Gemeindeverwaltung zu melden.

Die Bevölkerung wird gebeten, diesbezüglich nicht den (Feuerwehr-)Notruf zu wählen oder die Leitstelle anzurufen.

Alle Fälle werden abgearbeitet. Da die Ressourcen allerdings begrenzt sind, ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“

Die vorherige Warnmeldung vom 2. Juni 2024 um 21:09 Uhr lautete:

„Umgang mit ölverschmutztem Wasser im Gebäude – Landkreis Augsburg

Aus Umweltschutzgründen dürfen Gebäude bzw. Keller mit einer Ölverschmutzung nicht ausgepumpt werden. Ab Montag, 3. Juni 2024, werden die betroffenen Gebäude nach und nach durch die Einsatzkräfte erfasst und abgearbeitet. Soweit ein Schadensfall der örtlichen Feuerwehr noch nicht bekannt ist, ist dieser bei der örtlichen Feuerwehr zu melden.

Die Bevölkerung wird gebeten, diesbezüglich nicht den (Feuerwehr-)Notruf zu wählen oder die Leitstelle anzurufen.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 2. Juni 2024 um 21:01 Uhr lautete:

„Umgang mit ölverschmutztem Wasser im Gebäude – Landkreis Augsburg

Aus Umweltschutzgründen dürfen Gebäude bzw. Keller mit einer Ölverschmutzung nicht ausgepumpt werden. Ab Montag, 2. Juni 2024, werden die betroffenen Gebäude nach und nach durch die Einsatzkräfte erfasst und abgearbeitet. Soweit ein Schadensfall der örtlichen Feuerwehr noch nicht bekannt ist, ist dieser bei der örtlichen Feuerwehr zu melden.

Die Bevölkerung wird gebeten, diesbezüglich nicht den (Feuerwehr-)Notruf zu wählen oder die Leitstelle anzurufen.

Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines schwerwiegenden Vorfalls bewertet.

Absender: Integrierte Leitstelle Augsburg

Warnmeldung für: Landkreis Augsburg

Relevante Postleitzahlen (PLZ):

Letzter Stand: 11.06.2024, 09:51:40

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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