Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle sendete aktuell am 3. Mai 2024 um 10:31 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen – Rheinbach, Swistal, Meckenheim“ vom 02.05.2024 22:53:32 gesendet durch LS Rhein-Sieg-Kreis (DEU, NW, Siegburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 2. Mai 2024 um 22:53 Uhr lautete:
„Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen – Rheinbach, Swistal, Meckenheim
Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.“
Absender: Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle
Relevant für: Swisttal, Rheinbach, Meckenheim
Betroffene Postleitzahlen (PLZ): 53913, 53359, 53340
Letzter Stand: 03.05.2024, 10:31:57
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