Am 10. April 2024 um 07:02h sendete Leitstellenbereich Rosenheim die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach und Rosenheim – Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim“ vom 05.04.2024 11:00:39 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 5. April 2024 um 10:32h lautete:
„Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern – Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.“
Absender: Leitstellenbereich Rosenheim
Relevant für: Rosenheim
Letzter Stand: 10.04.2024, 07:02:05
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