Am 9. April 2024 um 20:04h sendete Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Abkochanordnung! – Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten“ vom 09.04.2024 19:59:30 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
– Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
– Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
– Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
– Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
– Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
– Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
– Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
– Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 4. April 2024 um 17:49h lautete:
„Abkochanordnung! – Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
– Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
– Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
– Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
– Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
– Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
– Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
– Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
– Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.“
Absender: Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain
Relevant für: Altenbuch, Faulbach, Stadtprozelten, Dorfprozelten
Letzter Stand: 09.04.2024, 20:04:40
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