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Katwarn Rhein-Erft-Kreis

Gefahr gebannt: Geruchsbelästigung durch Brandrauch – Stadtgebiet Erftstadt / Stadtgebiet Kerpen

Leitstelle Rhein-Erft-Kreis warnt aktuell am 16.08.2026 vor einer Geruchsbelästigung

Leitstelle Rhein-Erft-Kreis sendete aktuell am 16. August 2026 um 10:31 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung durch Brandrauch – Stadtgebiet Erftstadt / Stadtgebiet Kerpen" vom 14.08.2026 21:54:22 gesendet durch Leitstelle Rhein-Erft-Kreis. Die Warnung ist aufgehoben.

Durch einen Waldbrand in der Gemeinde Hürtgenwald kann es zu einer Geruchsbelästigung im Stadtgebiet Erftstadt / Stadtgebiet Kerpen kommen.

Es besteht keine Gefahr.
Halten Sie die Notrufnummern 110 und 112 für Notfälle frei.“

Die vorherige Warnmeldung vom 14. August 2026 um 21:54 Uhr lautete:

„Geruchsbelästigung durch Brandrauch – Stadtgebiet Erftstadt / Stadtgebiet Kerpen

Durch einen Waldbrand in der Gemeinde Hürtgenwald kann es zu einer Geruchsbelästigung im Stadtgebiet Erftstadt / Stadtgebiet Kerpen kommen.

Es besteht keine Gefahr.
Halten Sie die Notrufnummern 110 und 112 für Notfälle frei.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 14. August 2026 um 11:38 Uhr lautete:

„Geruchsbelästigung durch Brandrauch – Stadtgebiet Erftstadt

Durch einen Waldbrand in der Gemeinde Hürtgenwald kommt es zu einer Geruchsbelästigung im Stadtgebiet Erftstadt.

Es besteht keine Gefahr.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Leitstelle Rhein-Erft-Kreis

Warngrund: Geruchsbelästigung

Warnmeldung für: Kerpen, Erftstadt

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 50169, 50170, 50171, 50374

Letzter Stand: 16.08.2026, 10:31:27

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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