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Warnung aufgehoben: Tierseuchengefahr – Landkreis Sömmerda

Zentrale Leitstelle Erfurt warnt aktuell am 08.01.2026 vor einer Tierseuchengefahr

Zentrale Leitstelle Erfurt sendete aktuell am 8. Januar 2026 um 09:34 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Tierseuchengefahr – Landkreis Sömmerda" vom 12.12.2025 22:59:52 gesendet durch Zentrale Leitstelle Erfurt. Die Warnung ist aufgehoben.

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögeln vom 22.10.2025 in der Fassung der Änderung vom 09.12.2025 wird aufgehoben.

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden.
Seit 09.12.2025 gilt eine angepasste Allgemeinverfügung.
Eine generelle Aufstallung gilt seit dem nur noch in den Orten Luthersborn, Kleinneuhausen, Großneuhausen und Ollendorf.
Die Untersagung von Veranstaltungen zu Ausstellung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurde aufgehoben.

Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 09. Dezember 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (https://spweb.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden“

Die vorherige Warnmeldung vom 12. Dezember 2025 um 22:59 Uhr lautete:

„Tierseuchengefahr – Landkreis Sömmerda

Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.

Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.

Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 22.10.2025 wurde am 09.12.2025 geändert. Die Änderungen betreffen die unten benannten Orte. Für alle anderen Bereiche ist die Allgemeinverfügung aufgehoben, die Handlungsempfehlungen müssen dort nicht beachtet werden.

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden.
Seit 09.12.2025 gilt eine angepasste Allgemeinverfügung.
Eine generelle Aufstallung gilt seit dem nur noch in den Orten Luthersborn, Kleinneuhausen, Großneuhausen und Ollendorf.
Die Untersagung von Veranstaltungen zu Ausstellung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurde aufgehoben.

Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 09. Dezember 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (https://spweb.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 23. Oktober 2025 um 11:00 Uhr lautete:

„Tierseuchengefahr – Landkreis Sömmerda

Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.

Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden.
Als Schutzmaßnahme für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Sömmerda ist eine Aufstallung und Untersagung von Veranstaltungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln unbedingt geboten.

Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 23. Oktober 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts ( https://www.lra-soemmerda.de/Bekanntmachungen/2025/2025-10-22_Allgemeinverf%C3%BCgung%20zur%20Bek%C3%A4mpfung%20der%20Gefl%C3%BCgelpest.pdf ) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Zentrale Leitstelle Erfurt

Warngrund: Tierseuche

Warnmeldung für: Landkreis Sömmerda

Relevante Postleitzahlen (PLZ):

Letzter Stand: 08.01.2026, 09:34:50

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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