Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis sendete aktuell am 14. September 2025 um 20:29 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "2. Aktualisierung – Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis – Stadt Saarlouis – Ortsteile Innenstadt + Lisdorf" vom 14.09.2025 16:42:30 gesendet durch LK Saarlouis vS/E, Kreis (DEU, SL). Die Warnung ist aufgehoben.
14.09.2025 – 16:05 Uhr – Update:
Die Entschärfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst dauern weiterhin an. Es kommt das bereits vor Ort befindliche Spezialgerät aus Hessen zum Einsatz. Die Entschärfungsmaßnahmen werden noch bis in die Abendstunden andauern.
Die Mehrzweckhallen Lisdorf und Vogelsang stehen weiterhin als Aufenthaltsstellen zur Verfügung.
Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin über den aktuellen Stand der Entschärfungsmaßnahmen.
Bitte begeben Sie sich bis zur offiziellen Aufhebung der Sperrzone nicht eigenständig zur Sperrzone oder die dortigen Absperrungen.
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Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
– Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
– Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
– Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
– Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
– Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
– Am Wallgraben (alle Hausnummern)
– Auf der Wies (alle Hausnummern)
– Asterstraße (alle Hausnummern)
– Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
– Bei der Stadt (alle Hausnummern)
– Bibelstraße (alle Hausnummern)
– Bierstraße (alle Hausnummern)
– Breiningerstraße (alle Hausnummern)
– Deichlerstraße (alle Hausnummern)
– Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
– Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
– Fort Rauch (alle Hausnummern)
– Französische Straße (alle Hausnummern)
– Gatterstraße (alle Hausnummern)
– Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
– Gloriastraße (alle Hausnummern)
– Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
– Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
– Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
– Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
– Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
– Hohenzollernring (alle Hausnummern)
– Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
– I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
– Im Glacis (alle Hausnummern)
– Im Touvening (alle Hausnummern)
– Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
– Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
– Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
– Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
– Karcherstraße (alle Hausnummern)
– Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
– Kleiner Markt (alle Hausnummern)
– Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
– Kreuzstraße (alle Hausnummern)
– Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
– Lothringer Straße (alle Hausnummern)
– Ludwigstraße (alle Hausnummern)
– Machesstraße (alle Hausnummern)
– Marxstraße (alle Hausnummern)
– Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
– Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
– Postgäßchen (alle Hausnummern)
– Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
– Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
– Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
– Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
– Silberherzstraße (alle Hausnummern)
– Sonnenstraße (alle Hausnummern)
– Stiftstraße (alle Hausnummern)
– Titzstraße (alle Hausnummern)
– Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
– Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
– Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
– Weinstraße (alle Hausnummern)
– Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
– Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
– Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
– Zeughaus Parkplatz
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Allgemeinverfügung:
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 4 und 12 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1 und 2 und 81 Abs. 1 SPolG und §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3 , 49 und 50 SPolG sowie § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
(1) Am Sonntag, dem 14.09.2025 wird ab 08:00 Uhr rund um die Fundstelle einer Fliegerbombe in Höhe der Gatterstraße 4 in 66740 Saarlouis eine Sperrzone mit einem Radius von ca. 800 Metern, gerechnet ab dem Entschärfungsobjekt, eingerichtet.
(2) Es ist verboten, sich am Sonntag, dem 14.09.2025 ab 08:00 Uhr im Bereich dieser Sperrzone sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen gemäß der in der Anlage beigefügten Karte aufzuhalten oder sie zu betreten. Die Sperrzone ist der in der Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
(3) Der Betrieb von Flugdrohnen innerhalb der Sperrzone ist verboten, soweit dieser nicht ohnehin gesetzlich verboten ist. Das gilt auch dann, wenn die die Drohne steuernde Person sich außerhalb der Sperrzone aufhält. Hiervon ausgenommen sind die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, insbesondere die Einsatzkräfte der Polizei, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, sowie der Feuerwehr.
(4) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung aus Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses angeordnet.
(5) Bei Zuwiderhandlungen gegen das unter Ziffer 2 verfügte Betretungs- und Aufenthaltsverbot wird hiermit dessen Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwangs angedroht.
(6) Ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot und somit Zutritt zur Sperrzone haben nur die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, in Absprache mit der Einsatzleitung
sowie von der Einsatzleitung beauftragte Personen.
(7) Ebenfalls ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot innerhalb der Sperrzone sind Bewohner und Mitarbeiter der AWO Seniorenresidenz im Prälat-Subtil-Ring, sowie Patienten und Mitarbeiter des Marienhausklinikums in der Kapuzinerstraße, die sich zum Zeitpunkt der Evakuierung bereits in diesen Gebäuden aufhalten. Sämtliche Personen dürfen diese Gebäude dann nicht mehr verlassen, bis die Entschärfung abgeschlossen ist.
(8) Der Abschluss der Entschärfung und die Aufhebung der Sperrzone werden durch die Einsatzkräfte der Polizei, die Pressestelle der Kreisstadt Saarlouis und die Untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Saarlouis mittels WarnApp bekannt gegeben.
(9) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Kreisstadt Saarlouis, Ortspolizeibehörde, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis zu den üblichen Sprechzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis, zu erheben.
Die Frist zur Einlegung dieses Rechtsbehelfs wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss, Landratsamt Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hat ein Widerspruch in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird, keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, kann auf Ihren Antrag die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherstellen.
Saarlouis, den 09.09.2025
Marc Speicher
Oberbürgermeister
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Die bei Tiefbauarbeiten im Grenzbereich zwischen Saarlouis-Innenstadt und dem Stadtteil Lisdorf entdeckte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg soll am 14. September 2025 durch den Kampfmittelräumdienst der Landespolizeiinspektion entschärft werden.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.
Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.
Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.“
Die vorherige Warnmeldung vom 14. September 2025 um 16:42 Uhr lautete:
„2. Aktualisierung – Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis – Stadt Saarlouis – Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
14.09.2025 – 16:05 Uhr – Update:
Die Entschärfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst dauern weiterhin an. Es kommt das bereits vor Ort befindliche Spezialgerät aus Hessen zum Einsatz. Die Entschärfungsmaßnahmen werden noch bis in die Abendstunden andauern.
Die Mehrzweckhallen Lisdorf und Vogelsang stehen weiterhin als Aufenthaltsstellen zur Verfügung.
Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin über den aktuellen Stand der Entschärfungsmaßnahmen.
Bitte begeben Sie sich bis zur offiziellen Aufhebung der Sperrzone nicht eigenständig zur Sperrzone oder die dortigen Absperrungen.
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Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
– Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
– Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
– Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
– Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
– Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
– Am Wallgraben (alle Hausnummern)
– Auf der Wies (alle Hausnummern)
– Asterstraße (alle Hausnummern)
– Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
– Bei der Stadt (alle Hausnummern)
– Bibelstraße (alle Hausnummern)
– Bierstraße (alle Hausnummern)
– Breiningerstraße (alle Hausnummern)
– Deichlerstraße (alle Hausnummern)
– Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
– Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
– Fort Rauch (alle Hausnummern)
– Französische Straße (alle Hausnummern)
– Gatterstraße (alle Hausnummern)
– Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
– Gloriastraße (alle Hausnummern)
– Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
– Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
– Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
– Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
– Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
– Hohenzollernring (alle Hausnummern)
– Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
– I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
– Im Glacis (alle Hausnummern)
– Im Touvening (alle Hausnummern)
– Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
– Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
– Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
– Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
– Karcherstraße (alle Hausnummern)
– Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
– Kleiner Markt (alle Hausnummern)
– Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
– Kreuzstraße (alle Hausnummern)
– Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
– Lothringer Straße (alle Hausnummern)
– Ludwigstraße (alle Hausnummern)
– Machesstraße (alle Hausnummern)
– Marxstraße (alle Hausnummern)
– Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
– Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
– Postgäßchen (alle Hausnummern)
– Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
– Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
– Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
– Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
– Silberherzstraße (alle Hausnummern)
– Sonnenstraße (alle Hausnummern)
– Stiftstraße (alle Hausnummern)
– Titzstraße (alle Hausnummern)
– Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
– Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
– Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
– Weinstraße (alle Hausnummern)
– Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
– Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
– Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
– Zeughaus Parkplatz
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Allgemeinverfügung:
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 4 und 12 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1 und 2 und 81 Abs. 1 SPolG und §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3 , 49 und 50 SPolG sowie § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
(1) Am Sonntag, dem 14.09.2025 wird ab 08:00 Uhr rund um die Fundstelle einer Fliegerbombe in Höhe der Gatterstraße 4 in 66740 Saarlouis eine Sperrzone mit einem Radius von ca. 800 Metern, gerechnet ab dem Entschärfungsobjekt, eingerichtet.
(2) Es ist verboten, sich am Sonntag, dem 14.09.2025 ab 08:00 Uhr im Bereich dieser Sperrzone sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen gemäß der in der Anlage beigefügten Karte aufzuhalten oder sie zu betreten. Die Sperrzone ist der in der Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
(3) Der Betrieb von Flugdrohnen innerhalb der Sperrzone ist verboten, soweit dieser nicht ohnehin gesetzlich verboten ist. Das gilt auch dann, wenn die die Drohne steuernde Person sich außerhalb der Sperrzone aufhält. Hiervon ausgenommen sind die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, insbesondere die Einsatzkräfte der Polizei, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, sowie der Feuerwehr.
(4) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung aus Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses angeordnet.
(5) Bei Zuwiderhandlungen gegen das unter Ziffer 2 verfügte Betretungs- und Aufenthaltsverbot wird hiermit dessen Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwangs angedroht.
(6) Ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot und somit Zutritt zur Sperrzone haben nur die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, in Absprache mit der Einsatzleitung
sowie von der Einsatzleitung beauftragte Personen.
(7) Ebenfalls ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot innerhalb der Sperrzone sind Bewohner und Mitarbeiter der AWO Seniorenresidenz im Prälat-Subtil-Ring, sowie Patienten und Mitarbeiter des Marienhausklinikums in der Kapuzinerstraße, die sich zum Zeitpunkt der Evakuierung bereits in diesen Gebäuden aufhalten. Sämtliche Personen dürfen diese Gebäude dann nicht mehr verlassen, bis die Entschärfung abgeschlossen ist.
(8) Der Abschluss der Entschärfung und die Aufhebung der Sperrzone werden durch die Einsatzkräfte der Polizei, die Pressestelle der Kreisstadt Saarlouis und die Untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Saarlouis mittels WarnApp bekannt gegeben.
(9) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Kreisstadt Saarlouis, Ortspolizeibehörde, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis zu den üblichen Sprechzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis, zu erheben.
Die Frist zur Einlegung dieses Rechtsbehelfs wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss, Landratsamt Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hat ein Widerspruch in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird, keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, kann auf Ihren Antrag die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherstellen.
Saarlouis, den 09.09.2025
Marc Speicher
Oberbürgermeister
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Die bei Tiefbauarbeiten im Grenzbereich zwischen Saarlouis-Innenstadt und dem Stadtteil Lisdorf entdeckte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg soll am 14. September 2025 durch den Kampfmittelräumdienst der Landespolizeiinspektion entschärft werden.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.
Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.
Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.“
Die vorherige Warnmeldung vom 10. September 2025 um 10:32 Uhr lautete:
„1. Aktualisierung – Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis – Stadt Saarlouis – Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
– Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
– Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
– Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
– Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
– Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
– Am Wallgraben (alle Hausnummern)
– Auf der Wies (alle Hausnummern)
– Asterstraße (alle Hausnummern)
– Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
– Bei der Stadt (alle Hausnummern)
– Bibelstraße (alle Hausnummern)
– Bierstraße (alle Hausnummern)
– Breiningerstraße (alle Hausnummern)
– Deichlerstraße (alle Hausnummern)
– Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
– Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
– Fort Rauch (alle Hausnummern)
– Französische Straße (alle Hausnummern)
– Gatterstraße (alle Hausnummern)
– Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
– Gloriastraße (alle Hausnummern)
– Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
– Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
– Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
– Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
– Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
– Hohenzollernring (alle Hausnummern)
– Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
– I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
– Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
– Im Glacis (alle Hausnummern)
– Im Touvening (alle Hausnummern)
– Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
– Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
– Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
– Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
– Karcherstraße (alle Hausnummern)
– Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
– Kleiner Markt (alle Hausnummern)
– Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
– Kreuzstraße (alle Hausnummern)
– Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
– Lothringer Straße (alle Hausnummern)
– Ludwigstraße (alle Hausnummern)
– Machesstraße (alle Hausnummern)
– Marxstraße (alle Hausnummern)
– Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
– Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
– Postgäßchen (alle Hausnummern)
– Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
– Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
– Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
– Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
– Silberherzstraße (alle Hausnummern)
– Sonnenstraße (alle Hausnummern)
– Stiftstraße (alle Hausnummern)
– Titzstraße (alle Hausnummern)
– Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
– Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
– Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
– Weinstraße (alle Hausnummern)
– Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
– Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
– Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
– Zeughaus Parkplatz
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Allgemeinverfügung:
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 4 und 12 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1 und 2 und 81 Abs. 1 SPolG und §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3 , 49 und 50 SPolG sowie § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
(1) Am Sonntag, dem 14.09.2025 wird ab 08:00 Uhr rund um die Fundstelle einer Fliegerbombe in Höhe der Gatterstraße 4 in 66740 Saarlouis eine Sperrzone mit einem Radius von ca. 800 Metern, gerechnet ab dem Entschärfungsobjekt, eingerichtet.
(2) Es ist verboten, sich am Sonntag, dem 14.09.2025 ab 08:00 Uhr im Bereich dieser Sperrzone sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen gemäß der in der Anlage beigefügten Karte aufzuhalten oder sie zu betreten. Die Sperrzone ist der in der Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
(3) Der Betrieb von Flugdrohnen innerhalb der Sperrzone ist verboten, soweit dieser nicht ohnehin gesetzlich verboten ist. Das gilt auch dann, wenn die die Drohne steuernde Person sich außerhalb der Sperrzone aufhält. Hiervon ausgenommen sind die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, insbesondere die Einsatzkräfte der Polizei, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, sowie der Feuerwehr.
(4) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung aus Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses angeordnet.
(5) Bei Zuwiderhandlungen gegen das unter Ziffer 2 verfügte Betretungs- und Aufenthaltsverbot wird hiermit dessen Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwangs angedroht.
(6) Ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot und somit Zutritt zur Sperrzone haben nur die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und berechtigte Bedienstete der Kreisstadt Saarlouis, in Absprache mit der Einsatzleitung
sowie von der Einsatzleitung beauftragte Personen.
(7) Ebenfalls ausgenommen von dem Betretungs- und Aufenthaltsverbot innerhalb der Sperrzone sind Bewohner und Mitarbeiter der AWO Seniorenresidenz im Prälat-Subtil-Ring, sowie Patienten und Mitarbeiter des Marienhausklinikums in der Kapuzinerstraße, die sich zum Zeitpunkt der Evakuierung bereits in diesen Gebäuden aufhalten. Sämtliche Personen dürfen diese Gebäude dann nicht mehr verlassen, bis die Entschärfung abgeschlossen ist.
(8) Der Abschluss der Entschärfung und die Aufhebung der Sperrzone werden durch die Einsatzkräfte der Polizei, die Pressestelle der Kreisstadt Saarlouis und die Untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Saarlouis mittels WarnApp bekannt gegeben.
(9) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Kreisstadt Saarlouis, Ortspolizeibehörde, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis zu den üblichen Sprechzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis, zu erheben.
Die Frist zur Einlegung dieses Rechtsbehelfs wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss, Landratsamt Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hat ein Widerspruch in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird, keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, kann auf Ihren Antrag die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherstellen.
Saarlouis, den 09.09.2025
Marc Speicher
Oberbürgermeister
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Die bei Tiefbauarbeiten im Grenzbereich zwischen Saarlouis-Innenstadt und dem Stadtteil Lisdorf entdeckte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg soll am 14. September 2025 durch den Kampfmittelräumdienst der Landespolizeiinspektion entschärft werden.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.
Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.
Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 5. September 2025 um 19:13 Uhr lautete:
„Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis: Straßensperrungen und Evakuierung – Stadt Saarlouis – Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
Die bei Tiefbauarbeiten im Grenzbereich zwischen Saarlouis-Innenstadt und dem Stadtteil Lisdorf entdeckte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg soll am 14. September 2025 durch den Kampfmittelräumdienst der Landespolizeiinspektion entschärft werden.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.
Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.
Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis
Warngrund: Weltkriegsbombe
Warnmeldung für: Saarlouis
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 66740
Letzter Stand: 14.09.2025, 20:29:42
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!