Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein sendete aktuell am 30. August 2025 um 10:36 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Update zum Abkochgebot des Leitungswassers – Gemeinde Burbach – Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln" vom 21.08.2025 13:35:06 gesendet durch LS Siegen-Wittgenstein, Kreis (DEU, NW, Siegen). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung:
Entwarnung für Burbach, Wahlbach und Würgendorf. Am Samstag lagen den Burbachern Gemeindewerken und dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein die Laborergebnisse zur jüngsten Beprobung des Trinkwassers in den drei Ortsteilen vor. Demnach wurde der Erreger Pseudomonas aeruginosa zum zweiten Mal in Folge nicht nachgewiesen. Das Burbacher Trinkwasser ist wieder keimfrei. Das Gesundheitsamt hebt darum das Abkochgebot für Burbach, Wahlbach und Würgendorf mit sofortiger Wirkung auf. Auch in diesen Orten kann dem Wassernetz nun wieder bedenkenlos Wasser zum Trinken, zum Waschen von Obst, Gemüse und Salat sowie zum Zähne putzen etc. entnommen werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.“
Die vorherige Warnmeldung vom 21. August 2025 um 13:35 Uhr lautete:
„Update zum Abkochgebot des Leitungswassers – Gemeinde Burbach – Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Update:
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
– Trinken und alle Getränkezubereitungen
– Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
– Zähneputzen, Mundspülung
– Reinigung von Wunden
– Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
– Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
– Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
– Waschmaschine
– Toilettenspülung
– Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
– Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
– chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
– Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
– Personen mit geschwächtem Immunsystem
– Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 – 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.“
Die vorherige Warnmeldung vom 20. August 2025 um 17:18 Uhr lautete:
„Update zum Abkochgebot des Leitungswassers – Gemeinde Burbach – Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Update:
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
– Trinken und alle Getränkezubereitungen
– Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
– Zähneputzen, Mundspülung
– Reinigung von Wunden
– Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
– Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
– Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
– Waschmaschine
– Toilettenspülung
– Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
– Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
– chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
– Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
– Personen mit geschwächtem Immunsystem
– Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 – 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 13. August 2025 um 16:49 Uhr lautete:
„Abkochgebot des Leitungswassers – Gemeinde Burbach – Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlageder der einwandfreien Nachuntersuchungen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
– Trinken und alle Getränkezubereitungen
– Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
– Zähneputzen, Mundspülung
– Reinigung von Wunden
– Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
– Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
– Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
– Waschmaschine
– Toilettenspülung
– Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
– Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
– chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
– Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
– Personen mit geschwächtem Immunsystem
– Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 – 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein
Warngrund: Trinkwasserverschmutzung
Warnmeldung für: Burbach
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 57299
Letzter Stand: 30.08.2025, 10:36:54
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!