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Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach – Landkreis Main-Spessart – Lohr – Steinbach

Am 05.06.2025 meldete Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr aktuell Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach – Landkreis Main-Spessart – Lohr – Steinbach

Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr sendete aktuell am 5. Juni 2025 um 16:17 Uhr den nachfolgenden Warnhinweis:

„Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.

Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:

den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).

In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr

Warnmeldung für: Karlstadt, Lohr a.Main

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 97753, 97816

Letzter Stand: 05.06.2025, 16:17:21

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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