Integrierte Leitstelle Oberpfalz-Nord sendete aktuell am 17. April 2025 um 12:33 Uhr die folgende Neuerung zu der Warnmeldung:
„Update der Gemeinde Theisseil vom 17.04.2025: 12:00 Uhr:
Die Abkochanordnung des Gesundheitsamtes vom 09.04.2025 behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit!
Mit einer Aufhebung ist frühestens kommenden Dienstag, 22.04.2025 zu rechnen!
Die Störungen im Wasserleitungssystem wurden repariert. Wasser steht wieder in allen Ortsteilen zur Verfügung. Die Abkochanordnung des Gesundheitsamtes gilt bis auf Widerruf weiter. Wasser-Analysen werden am 14. April 2025 genommen. Wenn das Ergebnis der Wasser-Analyse vorliegt, entscheidet das Gesundheitsamt mit dem Wasseranalyse-Ergebnis über die etwaige Aufhebung der Abkochanordnung. Hier ist voraussichtlich frühestens am Donnerstag, 17. April 2025 zu rechnen. Sie erhalten weiter Informationen über den Infokanal der Gemeinde Theisseil.
AUS SICHERHEITSGRÜNDEN GILT DIE ABKOCHORDNUNG FÜR DAS GESAMTE GEMEINDEGEBIET THEISSEIL!
Wir sind bemüht, den normalen Wasserversorgungsstandard so schnell wie möglich wiederherzustellen. Sie erhalten weitere Informationen über den Infokanal.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte halten Sie sich an folgende Regeln:
1. Wasser darf für den menschlichen Gebrauch und Genuss nur in abgekochtem Zustand verwendet werden.
2. Säuglinge, Kleinkinder und Abwehrgeschwächte dürfen nur Wasser in abgekochter Form verwenden.
3. Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
4. Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
ALLE BEWOHNER IM GEMEINDEGEBIET WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIE VORGENANNTEN PUNKTE EINZUHALTEN!“
Die vorherige Warnmeldung vom 14. April 2025 um 10:18 Uhr lautete:
„Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität – Gemeindebereich Theisseil – Lkr. Neustadt/WN
Die Störungen im Wasserleitungssystem wurden repariert. Wasser steht wieder in allen Ortsteilen zur Verfügung. Die Abkochanordnung des Gesundheitsamtes gilt bis auf Widerruf weiter. Wasser-Analysen werden am 14. April 2025 genommen. Wenn das Ergebnis der Wasser-Analyse vorliegt, entscheidet das Gesundheitsamt mit dem Wasseranalyse-Ergebnis über die etwaige Aufhebung der Abkochanordnung. Hier ist voraussichtlich frühestens am Donnerstag, 17. April 2025 zu rechnen. Sie erhalten weiter Informationen über den Infokanal der Gemeinde Theisseil.
AUS SICHERHEITSGRÜNDEN GILT DIE ABKOCHORDNUNG FÜR DAS GESAMTE GEMEINDEGEBIET THEISSEIL!
Wir sind bemüht, den normalen Wasserversorgungsstandard so schnell wie möglich wiederherzustellen. Sie erhalten weiter Information über den Infokanal.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Bitte halten Sie sich an folgende Regeln:
1. Wasser darf für den menschlichen Gebrauch und Genuss nur in abgekochtem Zustand verwendet werden.
2. Säuglinge, Kleinkinder und Abwehrgeschwächte dürfen nur Wasser in abgekochter Form verwenden.
3. Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
4. Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
ALLE BEWOHNER IM GEMEINDEGEBIET WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIE VORGENANNTEN PUNKTE EINZUHALTEN!“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 9. April 2025 um 12:48 Uhr lautete:
„Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität – Gemeindebereich Theisseil – Lkr. Neustadt/WN
Aufgrund verschiedener Störungen im Wasserleitungssystem (Rohrbrüche) müssen die schadhaften Stellen repariert werden. Dies geschieht derzeit unter Hochdruck, um die Unterbrechung der Wasserversorgung so kurz wie möglich zu halten.
AUS SICHERHEITSGRÜNDEN GILT DIE ABKOCHORDNUNG FÜR DAS GESAMTE GEMEINDEGEBIET THEISSEIL!
Wir sind bemüht, den normalen Wasserversorgungsstandard so schnell wie möglich wiederherzustellen. Sie erhalten weiter Information über den Infokanal.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte halten Sie sich an folgende Regeln:
1. Wasser darf für den menschlichen Gebrauch und Genuss nur in abgekochtem Zustand verwendet werden.
2. Säuglinge, Kleinkinder und Abwehrgeschwächte dürfen nur Wasser in abgekochter Form verwenden.
3. Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
4. Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
ALLE BEWOHNER IM GEMEINDEGEBIET WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIE VORGENANNTEN PUNKTE EINZUHALTEN!“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Integrierte Leitstelle Oberpfalz-Nord
Warnmeldung für: Theisseil
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 92637
Letzter Stand: 17.04.2025, 12:33:05
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!