Kategorien
Katwarn

Gefahr gebannt: Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg – Landkreis Günzburg

Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldete aktuell am 25.01.2025 Entwarnung: Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg – Landkreis Günzburg

Integrierte Leitstelle Donau-Iller sendete aktuell am 25. Januar 2025 um 11:45 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg – Landkreis Günzburg" vom 25.01.2025 09:31:47 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.

Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag, 25. Januar 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes durch.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.

Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.

Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.

Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“

Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.

Es besteht keine Gefahr.
Es handelt sich um einen Probealarm. Es besteht keine Gefahr.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 25. Januar 2025 um 09:31 Uhr lautete:

„Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg – Landkreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag, 25. Januar 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes durch.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.

Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.

Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.

Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“

Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.

Es besteht keine Gefahr.
Es handelt sich um einen Probealarm. Es besteht keine Gefahr.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Integrierte Leitstelle Donau-Iller

Warnmeldung für: Landkreis Günzburg

Relevante Postleitzahlen (PLZ):

Letzter Stand: 25.01.2025, 11:45:17

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert