Leitstelle Rheinisch-Bergischer Kreis sendete aktuell am 5. Dezember 2024 um 18:02 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Geruchsbelästigung in Kürten – Kürten – Bechen“ vom 05.12.2024 11:44:00 gesendet durch LS Rheinisch-Bergischer Kreis (DEU, NW, Bergisch Gladbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Kürten
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Kürten- Bechen zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 5. Dezember 2024 um 11:44 Uhr lautete:
„Geruchsbelästigung in Kürten – Kürten – Bechen
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Kürten
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Kürten- Bechen zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Leitstelle Rheinisch-Bergischer Kreis
Warnmeldung für: Kürten
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 51515
Letzter Stand: 05.12.2024, 18:02:43
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!