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Katwarn Landkreis Main-Spessart

Warnsituation beendet: Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinba – 97816 Lohr-Steinbach

Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr meldete aktuell am 29.11.2024 Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinba – 97816 Lohr-Steinbach

Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr sendete aktuell am 29. November 2024 um 11:43 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinbach – 97816 Lohr-Steinbach“ vom 22.11.2024 12:28:23 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.

Das Abkochgebot in 97816 Lohr-Steinbach aufgrund von Enterokokken wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist. Die Desinfektionsmaßnahmen werden weiterhin fortgesetzt.

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 22. November 2024 um 12:28 Uhr lautete:

„Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinbach – 97816 Lohr-Steinbach

Im Ortsnetz Lohr-Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.

Das Abkochgebot ist gültig bis mindestens zum Vorliegen der mikrobiologischen Trinkwasserergebnisse.

Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr

Warnmeldung für: Gemünden a.Main, Karlstadt, Lohr a.Main, Neuendorf, Rechtenbach, Steinfeld, Partenstein, Langenprozeltener Forst, Ruppertshüttener Forst

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 97737, 97753, 97816, 97788, 97848, 97854, 97846

Letzter Stand: 29.11.2024, 11:43:47

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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