Integrierte Leitstelle Freiburg – Breisgau-Hochschwarzwald sendete aktuell am 17. Oktober 2024 um 16:06 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Abkochgebot für Trinkwasser – Ober- & Niederrimsingen, Grezhausen und Griestal“ vom 14.10.2024 19:35:43 gesendet durch LS Freiburg vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
17.10.2024 Das Trinkwasser in allen Versorgungsgebieten muss nicht mehr abgekocht werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andereZwecke ohne Einschränkung nutzen“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 14. Oktober 2024 um 19:35 Uhr lautete:
„Abkochgebot für Trinkwasser – Ober- & Niederrimsingen, Grezhausen und Griestal
Das Trinkwasser in den Versorgungsbereichen Waltershofen und St. Nikolaus (Stadt Freiburg) muss nicht mehr abgekocht werden. In Freiburg-Griestal sowie in Oberrimsingen, Niederrimsingen und Grezhausen (Stadt Breisach am Rhein) BLEIBT das Abkochgebot bestehen. Die Chlorung BLEIBT weiterhin in allen genannten Versorgungsgebieten bestehen.
14.10.2024 – In Absprache mit dem Gesundheitsamt im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald wird das ausgesprochene Abkochgebot TEILWEISE zurückgenommen. Für die Trinkwasserversorgungsbereiche in Oberrimsingen, Niederrimsingen und Grezhausen (Stadt Breisach am Rhein) sowie für Freiburg- Griestal bleibt das Abkochgebot bestehen.
Für Waltershofen und St. Nikolaus (Stadt Freiburg) wird das Abkochgebot aufgehoben. Hintergrund ist, dass es sich trotz räumlicher Nähe um zwei voneinander unabhängige Versorgungsbereiche mit unterschiedlichen Ursachen für die festgestellte Trinkwasserverunreinigung handelt. Die Chlorung von allen genannten Versorgungsgebieten bleibt als
Vorsichtsmaßnahme bis auf Weiteres bestehen. Ebenso werden weiterhin Spülmaßnahmen in den Trinkwassernetzen durchgeführt. Aufgrund der Chlorzugabe kann das Trinkwasser einen leicht chlorigen Geschmack aufweisen. Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten anderes Wasser für das Befüllen ihrer Behältnisse nutzen. Nicht alle Lebewesen in Aquarien können gechlortes Wasser vertragen. Das gechlorte Trinkwasser kann mit den genannten Einschränkungen für den täglichen Gebrauch bedenkenlos verwendet werden.
Im Versorgungsbereich Waltershofen und St. Nikolaus wurde ein defektes Bauteil der Netzinfrastruktur als Ursache festgestellt. Es wurden unmittelbare Maßnahmen eingeleitet, um die Störung zu beheben. Zu den Gründen für die festgestellte Trinkwasserverunreinigung kann badenovaNETZE für den Bereich Nieder- und Oberrimsingen, Grezhausen
und Gristal noch keine konkreten Angaben machen. Die Ursachenforschung läuft bei badenovaNETZE weiterhin unter Hochdruck. Sobald neue Informationen vorliegen, informiert badenovaNETZE die Bevölkerung über die Entwicklungen.
Für weitere Fragen steht der Kundendienst zur Verfügung: 0800 2 21 26 21
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andereZwecke ohne Einschränkung nutzen“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Integrierte Leitstelle Freiburg – Breisgau-Hochschwarzwald
Warnmeldung für: Freiburg im Breisgau, Breisach am Rhein
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 79098, 79100, 79102, 79104, 79106, 79108, 79110, 79111, 79112, 79114, 79115, 79117, 79206
Letzter Stand: 17.10.2024, 16:06:57
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung basierend auf Daten des BBK/NINA. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!