Integrierte Leitstelle Ingolstadt sendete aktuell am 7. Oktober 2024 um 19:36 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Abkochgebot Trinkwasser im Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe – Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe“ vom 30.09.2024 16:13:15 gesendet durch LS Ingolstadt vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Update: Das Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt wurde bereits aufgehoben.
Für das restliche Versorgungsgebiet der Eichstätter Berggruppe wurde das Abkochgebot nun ebenfalls aufgehoben.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.“
Die vorherige Warnmeldung vom 30. September 2024 um 16:13 Uhr lautete:
„Abkochgebot Trinkwasser im Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe – Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe
Update: Das Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt wird hiermit aufgehoben.
Für das Versorgungsgebiet der Eichstätter Berggruppe wurde das Abkochgebot mit Ausnahme der Ortschaften
Rapperszell, Sornhüll, Götzelshard, Hirnstetten, Furthof und Heglohe ebenfalls aufgehoben.
In den genannten Ortschaften konnte leider noch kein ausreichender Chlorgehalt erreicht werden.
Sobald dies dort ebenfalls der Fall ist wird das Abkochgebot auch hier aufgehoben.
Die Desinfektionsmaßnahme (Chlorung) wird weiter in beiden Versorgungsgebieten aufrecht erhalten.
Abkochgebot Trinkwasser für einzelne Bereiche der Eichstätter Berggruppe.
Vorsorglich ist das Trinkwasser in einzelnen Ortschaften der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Abkochgebot für folgende Orte weiterhin:
Gde Pollenfeld:
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.“
Die vorherige Warnmeldung vom 12. September 2024 um 08:41 Uhr lautete:
„Abkochgebot Trinkwasser Gesamter Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe – Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe
Update: Stadtgebiet Eichstätt mit Wasserzell ohne Blumenberg und Kinderdorf betroffen. (Siehe Aufzählung unten)
Abkochgebot Trinkwasser für den gesamten Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe
Vorsorglich ist das Trinkwasser im Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Folgende Orte sind betroffen:
Gde Adelschlag:
Pietenfeld, Ochsenfeld,Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn, Weißenkirchen
Stadt Eichstätt:
Gesamte Stadtgebiet mit Rebdorf/ Marienstein, Wasserzell, Weinleite, Seidlkreuz
Landershofen, Pietenfeld a. d. Leithe, Buchenhüll, Wimpasing, Häringhof, Ziegelhof, Wintershof, Eichstätt Bahnhof
Nicht betroffen: Blumenberg und Kinderdorf
Gde Pollenfeld:
Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Seuversholz, Wachenzell, Ziegelhütte (bei Seuversholz und Wachenzell)
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf, Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
Gde. Schernfeld:
Langensallach
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 11. September 2024 um 17:30 Uhr lautete:
„Abkochgebot Trinkwasser Gesamter Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe – Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe
Abkochgebot Trinkwasser für den gesamten Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe
Vorsorglich ist das Trinkwasser im Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Folgende Orte sind betroffen:
Gde Adelschlag:
Pietenfeld, Ochsenfeld, Möckenlohe, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn, Weißenkirchen
Stadt Eichstätt:
Landershofen, Buchenhüll, Wimpasing, Häringhof, Ziegelhof, Wintershof, Eichstätt Bahnhof
Pietenfeld a. d. Leithe
Gde Pollenfeld:
Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Seuversholz, Wachenzell, Ziegelhütte (bei Seuversholz und Wachenzell)
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf, Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
Gde. Schernfeld:
Langensallach
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Integrierte Leitstelle Ingolstadt
Warnmeldung für: Titting, Kipfenberg, Adelschlag, Walting, Schernfeld, Eichstätt, Pollenfeld
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 85135, 85110, 85111, 85137, 85132, 85072, 85131
Letzter Stand: 07.10.2024, 19:36:36
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