Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen. sendete aktuell am 16. September 2024 um 11:23 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Trinkwasserverunreinigung – 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe“ vom 20.08.2024 12:43:53 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
– Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
– Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
– Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
– Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 20. August 2024 um 12:44 Uhr lautete:
„Trinkwasserverunreinigung – 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
– Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
– Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
– Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
– Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen.
Warnmeldung für: Neuenstein
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 74632
Letzter Stand: 16.09.2024, 11:23:21
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