Kreisverwaltung Birkenfeld sendete aktuell am 22. August 2024 um 18:12 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung – 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld“ vom 19.08.2024 15:01:50 gesendet durch LK Birkenfeld vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Laborbefunde kann das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 22. August, gegen 18 Uhr mit.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung“
Die vorherige Warnmeldung vom 19. August 2024 um 15:01 Uhr lautete:
„Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung – 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 53 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 19. August 2024 um 14:11 Uhr lautete:
„Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung – 51 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
Infolge einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung besteht der Verdacht einer Keimbelastung in Teilen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen. Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Gesundheitsamt Idar-Oberstein als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass bis zu einer negativen Nachbeprobung das Trinkwasser in den acht Ortsgemeinden Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Kempfeld, Langweiler, Schauren, Sensweiler und Wirschweiler abgekocht werden muss.
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 51 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
10 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler (also alle Gemeinden außer Frauenberg, Heimbach, Reichenbach und Ruschberg)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Kreisverwaltung Birkenfeld
Warnmeldung für: Hattgenstein, Buhlenberg, Gollenberg, Schwollen, Achtelsbach, Schmißberg, Berschweiler bei Baumholder, Nohen, Leitzweiler, Baumholder, Rötsweiler-Nockenthal, Eckersweiler, Dambach, Brücken, Rinzenberg, Ruschberg, Niederbrombach, Hahnweiler, Sonnenberg-Winnenberg, Ellenberg, Berglangenbach, Mettweiler, Birkenfeld, Oberbrombach, Niederhambach, Abentheuer, Gimbweiler, Elchweiler, Meckenbach, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Oberhambach, Heimbach, Siesbach, Ellweiler, Dienstweiler, Rimsberg, Fohren-Linden, Wilzenberg-Hußweiler, Rohrbach, Rückweiler
Relevante Postleitzahlen (PLZ): 55767, 55767, 55767, 55767, 55767, 55765, 55777, 55767, 55779, 55774, 55767, 55777, 55765, 55767, 55767, 55776, 55767, 55776, 55767, 55765, 55776, 55777, 55765, 55767, 55767, 55767, 55767, 55765, 55767, 55768, 55767, 55765, 55779, 55767, 55765, 55765, 55765, 55777, 55767, 55776, 55776
Letzter Stand: 22.08.2024, 18:12:13
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