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Warnung aufgehoben: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau – Theisau (Stadt Burgkuntsadt)

Integrierte Leitstelle Coburg meldete aktuell am 02.08.2024 Entwarnung: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau – Theisau (Stadt Burgkuntsadt)

Integrierte Leitstelle Coburg sendete aktuell am 2. August 2024 um 11:17 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau – Theisau (Stadt Burgkuntsadt)“ vom 25.07.2024 08:54:48 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.

LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.

Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.

Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.

Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.

Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.

Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.

G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 25. Juli 2024 um 08:54 Uhr lautete:

„Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau – Theisau (Stadt Burgkuntsadt)

LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.

Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.

Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.

Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.

Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.

Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.

G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Integrierte Leitstelle Coburg

Warnmeldung für: Burgkunstadt

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 96224

Letzter Stand: 02.08.2024, 11:17:14

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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