Integrierte Leitstelle Donau-Iller sendete aktuell am 8. Juli 2024 um 07:59 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu – AKTUALISIERUNG – Landkreis Unterallgäu“ vom 01.06.2024 18:16:28 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot und Empfehlung zur Vorratshaltung vonTrinkwasser
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Desweiteren wird angeraten, sich für mehrere Tage ausreichend mit Trinkwasservorräten zu versorgen. Die dafür empfohlene Menge beträgt mindestens 2 Liter Wasser pro Person und Tag.“
Die vorherige Warnmeldung vom 1. Juni 2024 um 18:16 Uhr lautete:
„Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu – AKTUALISIERUNG – Landkreis Unterallgäu
Abkochgebot und Empfehlung zur Vorratshaltung vonTrinkwasser
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Desweiteren wird angeraten, sich für mehrere Tage ausreichend mit Trinkwasservorräten zu versorgen. Die dafür empfohlene Menge beträgt mindestens 2 Liter Wasser pro Person und Tag.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 1. Juni 2024 um 11:05 Uhr lautete:
„Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu – Landkreis Unterallgäu
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Im Haus
– Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
– Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
– Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
– Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
– Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
– Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
– Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
– Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.“
Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.
Absender: Integrierte Leitstelle Donau-Iller
Warnmeldung für: Landkreis Unterallgäu
Relevante Postleitzahlen (PLZ):
Letzter Stand: 08.07.2024, 07:59:38
Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!