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Katwarn Rems-Murr-Kreis

Bedrohungslage aufgehoben: Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers – Teilorte Alfdorf, Teilorte Kaisersbach, Teilorte Gschwend

Integrierte Leitstelle Rems-Murr im Auftrag des Rems-Murr-Kreises meldete aktuell am 07.06.2024 Entwarnung: Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers – Teilorte Alfdorf, Teilorte Kaisersbach, Teilorte Gschwend

Integrierte Leitstelle Rems-Murr im Auftrag des Rems-Murr-Kreises sendete aktuell am 7. Juni 2024 um 12:17 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers – Teilorte Alfdorf, Teilorte Kaisersbach, Teilorte Gschwend“ vom 01.06.2024 21:13:44 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.

In einem Strang der Trinkwasserversorgung des Sandlandes ist Regenwasser in die Versorgung eingedrungen. Das Trinkwasser muss daher ab sofort und bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden. Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
Dieses Gebot gilt für folgende Orte:
Gemeinde Alfdorf: Hellershof, Heinlesmühle, Vaihinghof, Deschenhof, Stixenhof, Schillinghof, Seehaus, Voggenmühlhöfle, Hüttenbühl.
Gemeinde Kaisersbach: Menzlesmühle, Menzles, Birkhof, Strohhof, unterer Schadberg, Teile von Cronhütte (die Straßen Eichberg, Cronweg, Ledergässle, Obere Bruck, Panoramaweg Nr. 26, 29, 31, 33, 35, 39, 43 und 72 bis 85, Im Brunnen, Untere Bruck, Viehgasse).
Gemeinde Gschwend: Hundsberg.
Die Bewohner werden durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr sowie Handzettel informiert.

Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot beinhaltet alles Wasser, das zum Trinken bzw. für die Zubereitung von Speisen verwendet wird. Damit alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden. Das Wasser kann zum Waschen und Duschen weiter verwendet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird und mit offenen Wunden in Berührung kommt.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 1. Juni 2024 um 21:13 Uhr lautete:

„Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers – Teilorte Alfdorf, Teilorte Kaisersbach, Teilorte Gschwend

In einem Strang der Trinkwasserversorgung des Sandlandes ist Regenwasser in die Versorgung eingedrungen. Das Trinkwasser muss daher ab sofort und bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden. Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
Dieses Gebot gilt für folgende Orte:
Gemeinde Alfdorf: Hellershof, Heinlesmühle, Vaihinghof, Deschenhof, Stixenhof, Schillinghof, Seehaus, Voggenmühlhöfle, Hüttenbühl.
Gemeinde Kaisersbach: Menzlesmühle, Menzles, Birkhof, Strohhof, unterer Schadberg, Teile von Cronhütte (die Straßen Eichberg, Cronweg, Ledergässle, Obere Bruck, Panoramaweg Nr. 26, 29, 31, 33, 35, 39, 43 und 72 bis 85, Im Brunnen, Untere Bruck, Viehgasse).
Gemeinde Gschwend: Hundsberg.
Die Bewohner werden durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr sowie Handzettel informiert.

Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot beinhaltet alles Wasser, das zum Trinken bzw. für die Zubereitung von Speisen verwendet wird. Damit alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden. Das Wasser kann zum Waschen und Duschen weiter verwendet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird und mit offenen Wunden in Berührung kommt.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Integrierte Leitstelle Rems-Murr im Auftrag des Rems-Murr-Kreises

Warnmeldung für: Alfdorf, Kaisersbach, Welzheim

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 73553, 73655, 73553, 73642, 73667, 73553, 73635, 73642, 73667

Letzter Stand: 07.06.2024, 12:17:05

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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