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Bedrohungslage aufgehoben: Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 – Gemeinde Bibertal

Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldete aktuell am 02.07.2024 Entwarnung: Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 – Gemeinde Bibertal

Integrierte Leitstelle Donau-Iller sendete aktuell am 2. Juli 2024 um 09:07 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 – Gemeinde Bibertal“ vom 12.06.2024 11:31:02 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.

Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen, das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt.

Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bibertal.de/aktuelles/__Aktuelles.html

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 12. Juni 2024 um 11:31 Uhr lautete:

„Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 – Gemeinde Bibertal

Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen, das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt.

Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bibertal.de/aktuelles/__Aktuelles.html

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.“

Die Warnung wurde mit der Einschätzung eines geringfügigen Risikos gemeldet.

Absender: Integrierte Leitstelle Donau-Iller

Warnmeldung für: Bibertal

Relevante Postleitzahlen (PLZ): 89346

Letzter Stand: 02.07.2024, 09:07:47

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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