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Katwarn Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Warnsituation beendet: Waldbrandgefahr – Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Zweckverband für Rettungsdienst u. Feuerwehralarm. Oberland meldete aktuell am 02.05.2024 Entwarnung: Waldbrandgefahr – Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Zweckverband für Rettungsdienst u. Feuerwehralarm. Oberland sendete aktuell am 2. Mai 2024 um 11:07 Uhr die folgende Entwarnung:

„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Waldbrandgefahr – Landkreis Garmisch-Partenkirchen“ vom 30.04.2024 12:24:04 gesendet durch LS Oberland vS/E, Kreis (DEU, BY, Weilheim). Die Warnung ist aufgehoben.

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr im Landkreis am 30.04. und 01.05.2024 möchte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf die Hinweise zur Waldbrandvorbeugung aufmerksam machen, die das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gibt:

• In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
• Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
• Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
• Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
• Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

Weitere Informationen unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BY.html

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.“

Die ursprüngliche Warnmeldung vom 30. April 2024 um 12:24 Uhr lautete:

„Waldbrandgefahr – Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr im Landkreis am 30.04. und 01.05.2024 möchte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf die Hinweise zur Waldbrandvorbeugung aufmerksam machen, die das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gibt:

• In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
• Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
• Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
• Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
• Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

Weitere Informationen unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BY.html

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.“

Absender: Zweckverband für Rettungsdienst u. Feuerwehralarm. Oberland

Relevant für: Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Betroffene Postleitzahlen (PLZ):

Letzter Stand: 02.05.2024, 11:07:05

Hinweis: Erstellt mit maschineller Unterstützung. Anmerkungen zur Meldung? Gerne in die Kommentare!

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