Zweckverband für Rettungsdienst u. Feuerwehralarm. Oberland sendete aktuell am 2. Mai 2024 um 11:07 Uhr die folgende Entwarnung:
„Dies ist die Entwarnung zur Warnung „Waldbrandgefahr – Landkreis Garmisch-Partenkirchen“ vom 30.04.2024 12:24:04 gesendet durch LS Oberland vS/E, Kreis (DEU, BY, Weilheim). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr im Landkreis am 30.04. und 01.05.2024 möchte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf die Hinweise zur Waldbrandvorbeugung aufmerksam machen, die das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gibt:
• In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
• Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
• Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
• Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
• Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Weitere Informationen unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BY.html
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.“
Die ursprüngliche Warnmeldung vom 30. April 2024 um 12:24 Uhr lautete:
„Waldbrandgefahr – Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr im Landkreis am 30.04. und 01.05.2024 möchte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf die Hinweise zur Waldbrandvorbeugung aufmerksam machen, die das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gibt:
• In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
• Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
• Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
• Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
• Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Weitere Informationen unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BY.html
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.“
Absender: Zweckverband für Rettungsdienst u. Feuerwehralarm. Oberland
Relevant für: Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Betroffene Postleitzahlen (PLZ):
Letzter Stand: 02.05.2024, 11:07:05
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