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Schweizer Quellensteuer zurückfordern (2020)

Für Wertpapiere aus der Schweiz ziehen einem deutsche Banken automatisch sowohl die deutsche als auch die Schweizer Kapitalertragssteuer ab. Insgesamt bleibt damit von den erzielten Kapitalerträgen weit weniger als die Hälfte übrig. Als deutscher Steuerzahler kannst Du jedoch aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens die in die Schweiz abgeführte Quellensteuer zurückfordern!

Neue Vorgehensweise seit 2020

Die Rückforderung der Schweizer Quellensteuer funktioniert mit Zinszahlungen oder Dividenden, die ab dem Jahr 2020 ausgeschüttet wurden, über ein neues Online Tool. Für vorherige Jahre muss wie bisher das PDF-Formular ausgefüllt werden, um die Quellensteuer zurück zu erhalten. Für Kapitalerträge aus den Vorjahren kann daher das neue Tool nicht genutzt werden. Da hierfür die Einreichungsfrist so langsam ausläuft, werde ich keinen gesonderten Artikel zu der Vorgehensweise für Alterträge mehr erstellen.

Im Vergleich zu vorher sind einige weitere Schritte erforderlich, die zunächst etwas umständlich erscheinen. Langfristig können sie Dir aber viel Arbeit sparen, weil die wesentlichen Daten bereits vorerfasst sind. Einige Schritte sind auch nur einmalig durchzuführen und können dann jedes Jahr wieder genutzt werden.

Rückerstattung Quellensteuer: Mehrere Einzelschritte nötig

Wir gehen daher zusammen die Schritte durch, um alles einzurichten. Dafür habe ich mehrere Einzelbeiträge erstellt, die jeden Schritt zur Rückforderung der Quellensteuer im Detail beschreiben. Das hier ist der Überblicksartikel, der Dir ein High-Level Bild des gesamten Prozesses geben soll. In den folgenden Einzelartikeln gehe ich auf die Details ein:

Übrigens: Obwohl es sich um ein neu eingerichtetes Online Tool handelt, kannst Du nicht alle Tätigkeiten rein online bearbeiten. Um einen gewissen Aufwand an Briefverkehr kommst Du nicht herum. Wir gehen aber alles im Einzelnen durch!

Fragen zur Rückerstattung?

Schreibe gerne in die Kommentare, wenn Dir Einzelaspekte des Gesamtprozesses noch unklar sind!

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Schweizer Quellensteuer: Anwendung einrichten

Dies ist ein mehrteiliger Artikel. Nachdem Du im ersten Schritt einen Account für das neue Online-Portal eingerichtet hast, geht es jetzt darum, die Anwendung für die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer passend zu konfigurieren. Hier findest Du nochmal den Übersichtsartikel.

Im ersten Schritt musst Du Dich zunächst (falls nicht bereits geschehen) wieder am Portal anmelden mit den Daten, die im ersten Artikel genutzt wurden sowie dem Code aus der 2-Faktor-Authentisierungs-App. Die Anmeldung erfolgt über die Seite https://eportal.admin.ch/start.

Die Anwendung für die Rückerstattung der Quellensteuer musst Du auch nur einmalig durchführen und kannst sie für Folgeanträge dann einfach immer wieder verwenden.

Den Start an der Anwendung kannst Du nach der Anmeldung am Portal über die Schaltfläche „Verrechnungssteuer“ starten:

Übersicht der verfügbaren Anwendungen im Portal

Als „normaler Endanwender“ registrierst Du Dich dann als „Rückerstattungsberechtigter“ und als „natürliche Person“. Die anderen Fälle sprengen den Rahmen dieses Artikels.

Du musst in dem entsprechenden Dialog dann einige persönliche Daten erfassen:

Erfassung persönlicher Daten in der Anwendung für die Schweizer Quellensteuer

Wer bereits aus vorherigen Anträgen in der Schweiz eine Dossiernummer erhalten hat (siehe ggfs. Antwortschreiben der Schweizer Steuerbehörden), kann diese ebenfalls angeben. Vermutlich erleichtert das die Zuordnung?

Wichtig ist auch die Eintragung einer Identifikationsnummer. Dies kann entweder die „Steuer ID“ (ID Nr, 11-stellig) oder die „Steuernummer“ (10-stellig) sein. Diese Nummern findest Du auf Schreiben Deines Finanzamtes.

Damit ist die Einrichtung der Quellensteuer Anwendung bereits abgeschlossen.

Weiter geht’s im nächsten Artikel zur Beantragung einer konkreten Steuerrückforderung!

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Rückerstattung Schweizer Quellensteuer: Account anlegen

Für neuere Anträge zur Rückerstattung von Schweizer Quellensteuer musst Du zunächst einen Account bei der Schweizer Steuerbehörde erstellen. Dies ist nur einmalig nötig – für weitere Anträge kannst Du immer wieder diesen Account nutzen.

Dieser Artikel stellt nur einen Teil des Gesamtprozesses dar. Einen Überblick über alle Schritte findest Du auf dieser Seite!

Die Homepage der Schweizer Steuerbehörde – „Eidgenössische Steuerverwaltung“ – ist:

Auf dieser Seite sind direkt mehrere Icons für jeweils eine steuerliche Anwendung ersichtlich. Bevor Du diese nutzen kannst, musst Du jedoch erst einen Benutzeraccount einrichten.

Zunächst hast Du im Portal die Möglichkeit, die Sprache zu konfigurieren (oben rechts). Ich fokussiere mich im Folgenden auf die deutsche Sprachvariante:

Spracheinstellung ePortal

Account anlegen

Die Erstellung eines neuen Accounts beginnt über den Button „Jetzt Benutzerkonto erstellen“:

Hier den Button „Jetzt Benutzerkonto erstellen“ drücken

In der Folge musst Du zunächst einige Basisdaten erfassen:

Basisdaten erfassen und nicht vergessen, das Häkchen zu setzen, um die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren

In der Folge erhältst Du eine Bestätigungsmail mit einem sechsstelligen Zahlencode, den Du auf der Portalseite eingeben musst. Damit bestätigst Du, dass die E-Mail-Adresse zu Dir gehört.

Sicherheitsfragen und 2-Faktor-Authentisierung

Als nächstes empfiehlt das Portal, die Zwei-Faktor-Authentisierung einzurichten, um die Sicherheit beim Einloggen zu erhöhen:

Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentisierung

Hinweis: Du kannst den Schritt an dieser Stelle überspringen. Allerdings ist es erforderlich, die Zwei-Faktor-Authentisierung für die Anwendung zur Schweizer Quellensteuer zu aktivieren. Daher machen wir das hier direkt.

Bevor wir die eigentliche Zwei-Faktor-Authentisierung einrichten können, müssen aber zunächst noch ein paar Sicherheitsfragen konfiguriert werden:

Auswahl und Beantwortung der Sicherheitsfragen

Hier einfach eine der vorgegebenen Fragen auswählen und eine Antwort eingeben.

Anschließend können wir uns zwischen den beiden Möglichkeiten der Zwei-Faktor-Authentisierung auf dem folgenden Screenshot entscheiden. Ich habe mich dabei für die Authenticator-App entschieden, da ich sie sowieso bereits für andere Anmeldungen nutze.

Methode zu Generierung der Codes für den 2. Faktor

Dabei kannst Du als App entweder Google Authenticator oder Microsoft Authenticator nutzen. Beide funktionieren relativ ähnlich und sind sowohl für Android als auch für Apple-Geräte verfügbar.

Den angezeigten QR-Code musst Du dabei mit der App einscannen. In der Folge generiert die Authenticator-App in regelmäßigen Abständen wechselnde Ziffernfolgen, die als zweiter Authentisierungs-Faktor zusätzlich zum Passwort genutzt werden.

Nachdem Du den QR-Code gescannt hast, wirst Du aufgefordert, einen generierten Code der App einzugeben:

Erstmalig den generierten Code eingeben

Einrichtung des Accounts abschließen

Wenn die Überprüfung des Codes erfolgreich durchlaufen ist, hast Du damit auch die Einrichtung des Accounts abgeschlossen:

Registrierung abgeschlossen!

Dies wird durch die freundlichen Schweizer auch nochmal per E-Mail bestätigt.

Damit hast Du den ersten Schritt für Deine Steuerrückforderung abgeschlossen!

Weiter geht’s im nächsten Beitrag – dort zeige ich Dir, wie Du Dich für die Rückerstattung der Quellensteuer-App registrieren kannst.

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Schweizer Quellensteuer Rückerstattung ab 2020

Dies ist ein mehrteiliger Artikel. Nachdem Du im ersten Schritt einen Account für das neue Online-Portal eingerichtet und dann die Anwendung für die Quellensteuer aktiviert hast, geht es in diesem Teil darum, einen konkreten Erstattungsantrag anzulegen, um die Schweizer Quellensteuer zurückzuerhalten.

Hier kommst Du nochmal zurück zum Übersichtsartikel!

Der eigentliche Antrag, um die Schweizer Quellensteuer zurückzufordern, ist nach unseren Vorarbeiten nun viel leichter als früher geworden! Wir profitieren dabei von der einmaligen Einrichtung des Accounts und der passenden Anwendung sowie dem Onlinesystem der Schweizer Steuerbehörden.

Wir können nach der Anmeldung am Portal bzw. der Anwendung einfach einen neuen Antrag anlegen. Hier ist der Link zum Portal. Nach der Anmeldung klickst Du auf das Icon „Verrechnungssteuer“ und anschließend auf den grünen Button „Neuer Antrag“ rechts oben:

Serviceübersicht
Button „Neuer Antrag“

Nun geht ein neuer Dialog auf, mit dessen Hilfe Du in sechs Schritten den Antrag abarbeiten kannst.

Schritt 1: Allgemeine Angaben

Im ersten Schritt bestätigst Du Deine bereits vorher erfassten persönlichen Daten. Im Zweifelsfalle können diese auch geändert, werden (bis auf das Geburtsdatum).

Weiter unten musst Du noch bestätigen, für welche Jahre Du eine Erstattung beantragen möchtest. Dabei geht es um das Jahr der Dividendenzahlung bzw. Zinszahlung. Wie bislang auch, kannst Du für mehrere Jahre am Stück einen Sammelantrag stellen. Maximal lassen sich für die letzten drei Jahre Rückerstattungen beantragen. Das Zusammenfassen spart Dir Zeit, Aufwand und auch Kosten für Banken + Briefversand.

Die gewählten Jahre musst Du mit dem Button „Speichern“ einmalig bestätigen Achtung: Die Jahreswahl kann im späteren Verlauf nicht mehr geändert werden!

Und nochmal zur Erinnerung: Das neue Online-Portal ist nur für Erstattungen vorgesehen, die aus Zins- oder Dividendenzahlungen aus 2020 oder später resultieren. Für Erstattungen zu Zahlungen aus 2019 oder früher muss wie bislang das papierhafte Verfahren genutzt werden.

Rückerstattungsjahr auswählen

Nachdem die Jahre ausgewählt sind, musst Du noch bestätigen, wo Du zum Zeitpunkt der Erstattung gewohnt hast. Das ist wichtig für die Bestätigung des Finanzamtes. Sofern sich Dein Wohnsitz seit der Zins- oder Dividendenzahlung nicht geändert hat, werden durch das Portal automatisch die vorerfassten Daten übernommen.

Schritt 2: Vermögenswerte

Im zweiten Schritt musst Du die Vermögenswerte erfassen, für die Du eine Steuererstattung beantragen möchtest. In der Regel werden das Wertpapiere sein, es sind aber auch andere Arten von Vermögenswerten auswählbar.

Art des Vermögenswertes auswählen

Wenn Du hier „Wertpapier“ anklickst, geht ein Suchfenster auf, mit dem Du am besten mit Hilfe der ISIN das passende Wertpapier finden kannst:

Erfassen von Vermögenswerten

Im Beispiel oben habe ich die ISIN in das Suchfeld eingegeben, das passende Jahr links ausgewählt (2020) und auf „Suche“ geklickt. Anschließend kannst Du das Wertpapier mit „Auswählen“ für die weitere Erstattung übernehmen.

Im dann folgenden Dialog musst Du dann noch das Kaufdatum sowie das bestehende Nominalguthaben (bei Anleihen, Feld „Guthaben (nominal)“) bzw. die Anzahl der Wertpapiere (bei Aktien) eingeben.

Ergänzen von Detailangaben zum Wertpapier

Anschließend musst Du für das jeweilige Wertpapier noch die zugehörige Dokumentation hochladen. Dabei sind zwei Dokumente beizubringen:

  • Dividendenabrechnung oder Zinsabrechnung von der Bank
  • Tax Voucher der Bank

Die Dividendenabrechnung oder Zinsabrechnung erhältst Du üblicherweise als PDF-Datei im Online-Banking oder klassisch als Papierausdruck. Im zweiten Fall müsstest Du den Ausdruck einscannen und als PDF-Datei abspeichern.

Den Tax Voucher musst Du bei Deiner Bank beantragen. Das kann eine Gebühr kosten – je nach Bank. Ich plane noch einen Artikel dazu, wo ich eine Übersicht über die Gebühren bei den verschiedenen Banken darstelle. Er wird üblicherweise in Papierforum zugeschickt. Den Ausdruck müsstest Du einscannen und als PDF-Datei abspeichern.

Upload von Dokumenten

Du kannst die beiden Dateien nun hochladen. Auf den Screenshot oben siehst Du den entsprechenden Dialog. Der Upload funktioniert entweder, indem Du die entsprechende Datei via Drag-and-Drop in das gekennzeichnete Feld ziehst oder indem Du sie über den Link „durchsuchen Sie Ihr Dateisystem“ auswählst.

Anschließend musst Du den Upload über den Link „Hochladen“ starten. Im Screenshot oben ist er bereits ausgegraut, weil ich den Upload des Tax Vouchers bereits durchgeführt habe. Sobald Du beide Dateien hochgeladen hast, kannst Du den Dialog mit „Speichern“ abschließen.

Du gelangst nun zurück zur Übersicht. Jetzt ist es möglich, den Antrag für ein weiteres Jahr oder für ein anderes Wertpapier hinzuzufügen. Dabei durchläufst Du die Einzelschritte aus Schritt 2 erneut.

Sofern Du alle Wertpapiere für alle Jahre erfasst hast, geht es weiter mit Schritt 3.

Schritt 3: Fragen

In Schritt 3 musst Du einige formale Fragen mit Ja oder Nein beantworten, die sich darauf beziehen, ob Du für die Erstattung der Schweizer Quellensteuer berechtigt bist. Bitte prüft hier Eure individuelle Situation, um die Fragen richtig beantworten zu können.

Beantwortung der Fragen (1/6)
Die zweite Frage 2/6
Frage 3/6
Frage 4/6
Vorletzte Frage 5/6 – fast geschafft 🙂
…und die abschließende Frage 6/6

Ich bin da mit meinen Angaben wahrscheinlich der einfache Fall. Sofern man Erbe, nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland oder ähnliche Ausnahmefälle erfüllt, müssen Begründungen angegeben oder ggfs. weitere Dokumente als Nachweis hochgeladen werden. Da ich jedoch bislang immer in den Standardfall gefallen bin, kann ich hierzu keine Erfahrungswerte über den weiteren Prozess bei der steuerlichen Abwicklung beisteuern.

Schritt 4: Zusätzliche Angaben

In Schritt 4 geht es im wesentlichen darum, die IBAN Eures Bankkontos anzugeben, auf das die Auszahlung der Schweizer Quellensteuer erfolgen soll. Außerdem musst Du eine Telefonnummer eingeben. Die weiteren Felder werden automatisch gefüllt.

Schritt 5: Daten überprüfen

In Schritt 5 zeigt Dir das Portal nochmals eine Zusammenfassung der in den vorherigen Schritten erfassten Daten an. Sofern alles korrekt ist, kannst Du zum nächsten Schritt weitergehen.

Schritt 6: Abschluss

In diesem abschließenden Schritt wird Dir nun vom Portal eine Datei zum Download angeboten:

Abschluss des Antrages

Diese musst Du nach dem Download ausdrucken. Du hast nun alle Tätigkeiten im Online-Portal abgeschlossen und kannst die Seite schließen.

Der Ausdruck des Antrages muss von Deinem zuständigen Finanzamt unterzeichnet werden. Ich habe dazu an das Finanzamt zwei Kopien geschickt. Eine Kopie hat das Amt behalten, die andere habe ich nach einigen Tagen unterschrieben und abgestempelt zurückerhalten.

Schweizer Quellensteuer: Weiterer Verlauf

Sobald Du die unterzeichnete Kopie vom Deutschen Finanzamt zurückerhalten hast, kannst Du sie an die Schweizer Steuerverwaltung weiterleiten (siehe obige Adresse im Screenshot). Spätestens dafür musst Du das Schreiben auch unterzeichnen.

Neu ist, dass Du bei Versand an die Schweizer Behörde den Tax Voucher und die Wertpapierabrechnung nicht mehr mitschicken musst. Ich habe diese auch an das Deutsche Finanzamt nicht geschickt. Dadurch sinken die Portokosten in die Schweiz auf aktuell 1,10 Euro.

Nach einiger Zeit habe ich eine automatisch generierte Mail erhalten, dass der Antrag nun bearbeitet wurde und ich in Kürze meine Auszahlung erhalten werde. Das hat bei mir nur einige Tage gedauert, so dass die Abwicklung alles in allem sehr zügig funktioniert hat.

Die eigentliche Auszahlung hat in meinem Fall dann nochmal 3 Wochen gedauert.

Fragen oder Anmerkungen? Schreib’s mir als Kommentar!